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Allgemeine Geschäftsbedingungen Blackwater, security & protection (Blackwater GmbH)
1. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen Bestandteil des Auftrages und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Blackwater, security & protection (Blackwater GmbH) als beauftragte Sicherheitsfirma und mit ihrem Auftraggeber oder berechtigter Drittpersonen.
2. Annahme des Auftrages
Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn der schriftliche Vertrag (Auftragsbestätigung) zustande gekommen ist und von beiden Parteien gegengezeichnet wurde.
3. Rechte und Pflichten der Blackwater, security & protection (Blackwater GmbH)
Blackwater, security & protection (Blackwater GmbH)
führt den Auftrag sorgfältig und gewissenhaft aus. Der Auftraggeber erteilt der Blackwater, security & protection (Blackwater GmbH) das Hausrecht gemäss Art. 186 StGB und die Vollmacht alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die für die Ausführung des Auftrages nötig oder nützlich sind. Für den Beizug von Hilfspersonen und Firmen, die während der Betreuung erforderlich sind, ist die Blackwater, security & protection (Blackwater GmbH)
jederzeit berechtigt.
Blackwater, security & protection (Blackwater GmbH) haftet für Selbstverursachte Schäden an Personen und Sachen. Unsere Betriebs-
4. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat die Blackwater, security & protection (Blackwater GmbH) über alles, was in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Auftrag steht rechtzeitig, ausführlich und wahrheitsgetreu zu informieren. Anweisungen der Blackwater, security & protection (Blackwater GmbH)
an den Auftraggeber die mit der Ausführung zusammenhängen sind einzuhalten. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Auftragsausführung erschwert, behindert oder unmöglich macht.
Werden diese Massnahmen durch den Auftraggeber missachtet, so ist die Blackwater, security & protection (Blackwater GmbH) berechtigt, die Auftragsausführung sofort abzubrechen. Der Auftraggeber hat die ganze Auftragssumme zu bezahlen und trägt
die alleinige Verantwortung für die Folgen. Die Verpflegung ist durch den Auftraggeber abzugeben. Ist dies nicht möglich, oder wird dies nicht eingehalten, so wird dies durch Spesen in Rechnung gestellt.
5. Verrechnung der Leistungen und Zahlungsbedingungen
Die Blackwater, security & protection (Blackwater GmbH)
wird nach Zeitaufwand ausbezahlt. Die kleinste Zeiteinheit beträgt 60 Minuten. Es wird unabhängig der Auftragsbestätigung nur die effektive Einsatzzeit verrechnet. Die mindest Einsatzzeit beträgt drei Stunden. Angefangene Viertelstunden werden aufgerundet.
Bei Ereignissen können zusätzlich zum Arbeitsaufwand dem Auftraggeber Hilfsmittel, Spesen, Verpflegung, Fahrzeugkosten und sonstige Auslagen im Zusammenhang mit dem Auftrag verrechnet werden. Nach Einsatzende ist die Zahlung bar auszuführen oder sofern vereinbart, die Rechnung innert 10 Tagen zu begleichen. Eine Verrechnung mit Gegenforderung oder Schadenersatzansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
6. Auflösung des Vertragsverhältnisses
Der Vertrag kann von beiden Parteien gekündigt werden, wenn die Gegenpartei nicht oder nur teilweise seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Kündigung tritt zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme in Kraft. Der Auftraggeber haftet der Blackwater, security & protection (Blackwater GmbH) für alle entstandenen Kosten sowie Folgekosten. Hat der Auftraggeber seine vertraglich festgelegten Pflichten verletzt oder einen Auftrag erteilt, welcher sich später als gesetzwidrig herausstellt, so kann die Blackwater, security & protection (Blackwater GmbH) den Auftrag jederzeit sofort auflösen. Der Auftraggeber kann daraus keinerlei Forderungen ableiten.
7. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Olten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den einfachen Auftrag (OR).
8. Bestätigung
Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift die AGB`s gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Impressum
Blackwater, security & protection (Blackwater GmbH)
Eggbergstrasse 9
4614 Hägendorf
info(at)blackwater.ch
www.blackwater.ch
1. Verantwortungsbereich: Das Impressum gilt nur für die Internetpräsenz unter der Adresse: www.blackwater.ch
Abgrenzung: Die Web-
2. Zweck dieses Webprojektes:
Firmendarstellung
Journalistisch-
Blackwater, security & protection (Blackwater GmbH)
3. Urheberschutz und Nutzung
Der Urheber räumt Ihnen ganz konkret das Nutzungsrecht ein, sich eine private Kopie für persönliche Zwecke anzufertigen. Nicht berechtigt sind Sie dagegen, die Materialien zu verändern und /oder weiter zu geben oder gar selbst zu veröffentlichen.
Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, liegen die Urheberrechte für Texte bei: Blackwater, security & protection (Blackwater GmbH)
Die meisten Illustrationen unterliegen den Urheberrechten von: Blackwater, security & protection (Blackwater GmbH)
4. Datenschutzerklärung
Wir erheben, verwenden und Speichern Ihre personenbezogenen Daten ausschliesslich im Rahmen der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes der Schweiz. Nachfolgend unterrichten wir Sie über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung und Verwendung.
5. Erhebung und Verarbeitung von Daten
Jeder Zugriff auf unsere Internetseite und jeder Abruf einer auf dieser Website hinterlegten Datei werden protokolliert. Die Speicherung dient internen systembezogenen und statistischen Zwecken. Protokolliert werden: Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Webbrowser und anfragende Domain. Zusätzlich werden die IP Adressen der anfragenden Rechner protokolliert.
Weitergehende personenbezogene Daten werden nur erfasst, wenn der Nutzer der Website und/oder Kunde Angaben freiwillig, etwa im Rahmen einer Anfrage oder Registrierung oder zum Abschluss eines Vertrages oder über die Einstellungen seines Browsers tätigt.
Bei der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter (zum Beispiel per Kontaktformular oder E-
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6. Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten
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